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| | Editorial Reha-Info 06/2020Teilhabe und selbstständiges Handeln in allen Lebensbereichen schafft Lebensqualität. Der Erhalt oder die Wiedererlangung von Alltagsfähigkeiten haben für Menschen mit Beeinträchtigungen daher einen hohen Stellenwert. Der Bedarf an Rehabilitation und Teilhabe steigt von Jahr zu Jahr, und auch die Maßnahmen im medizinischen, sozialen, beruflichen, pädagogischen und technischen Bereich haben in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt und sich weiterentwickelt.
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| | Teilhabe und DigitalisierungEine Klinikärztin sucht für ihren Patienten, der gerade eine schwere Herz-OP hinter sich hat, einen Versorgungsplatz in einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie tippt das Patientenprofil ein und sieht im Computer, wie in Echtzeit eine Liste mit Rehaeinrichtungen entsteht, die für das geplante Startdatum der AHB in Frage kommen. Eine Anfrage wird elektronisch an die Einrichtungen geschickt, die diese annehmen oder ablehnen können. Aus den Optionen, die sich daraus ergeben, kann jetzt eine Einrichtung gewählt werden, allen anderen wird automatisch abgesagt. Verschlüsselte Kommunikation ermöglicht den Austausch zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und Rehaeinrichtung über den Fall und die Übermittlung von Dokumenten.
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| | Nähe schaffen in der DistanzDie Corona Pandemie hat auch viele Akteure der beruflichen Rehabilitation im Frühjahr 2020 fast unvorbereitet getroffen. Dieses „fast“ ist bewusst eingefügt, denn natürlich gab es bereits Ansätze, digitale Formate in Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielführend einzusetzen. Dass sich Praxisfragen der digitalen Umsetzung so dynamisch und kurzfristig stellen, hat alle Beteiligten vor große Herausforderungen gestellt. Dieser Beitrag soll einen Einblick geben, welche Fragen sich in der ambulanten beruflichen Rehabilitation gestellt haben – und noch stellen.
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| | Digitales Care-Paket | Digital mobil im AlterDie Stiftung Digitale Chancen und Telefónica Deutschland haben ein Digitales Care-Paket für ältere Menschen auf den Weg gebracht, um ihnen durch die andauernde Corona-Krise zu helfen. Damit können Seniorinnen und Senioren auch in Zeiten der räumlichen Trennung den sozialen Kontakt zu Freunden und Familie aufrechterhalten, sich über aktuelle Entwicklungen und gesundheitliche Themen informieren sowie ihren Alltag um abwechslungsreiche und unterhaltsame digitale Angebote erweitern.
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| | Digitalisierung und Reha-ProzessDie technischen Möglichkeiten schreiten zunehmend voran und beeinflussen dabei auch den Bereich Rehabilitation und Teilhabe. Dies betrifft u. a. die Ausgestaltung von Leistungsinhalten (z. B. digitale Anwendungen/Apps), mögliche Leistungsformen (z. B. „digitale Leistungsdurchführung“) sowie die Umsetzung des Verwaltungsverfahrens („digitaler Reha-Prozess“). Die Nutzung digitaler Möglichkeiten durch die Sozialleistungsträger bedarf dabei einer rechtlichen Regulierung, die z. B. die Nutzung erlaubt oder verpflichtend vorschreibt (vgl. § 31 SGB I), was jedoch nicht in jedem Fall gesetzliche Neuregelung voraussetzt.
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| | Neu: FAQ Gemeinsame Empfehlung Reha-ProzessDie FAQ GE Reha-Prozess sind ein weiterer wesentlicher Baustein, um eine einheitliche Anwendung der GE Reha-Prozess und damit die Zusammenarbeit und Gestaltung eines individuellen, zügigen und nahtlosen Reha-Prozesses in der Praxis zu unterstützen.
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| | Arbeitshilfe – Rehabilitation und Teilhabe psychisch erkrankter und beeinträchtigter MenschenPsychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen unserer Zeit. In Deutschland sind etwa 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung jedes Jahr von einer psychischen Erkrankung betroffen, das entspricht rund 17,8 Millionen Menschen. Damit zählen psychische Erkrankungen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-, Tumor- und muskuloskelettalen Erkrankungen zu den vier Hauptursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Das Thema „Psychische Erkrankungen“ ist aktueller denn je. Das zeigt sich auch bei den Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
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| | Zuständigkeitsabgrenzung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der RentenversicherungDas Tatbestandsmerkmal „voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation“ in § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI erfordert eine Prognose dahingehend, dass der Versicherte durch die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden kann.
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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
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