BAR Frankfurt
  

Reha-Info 02/2016 - Editorial

Rund 2 Millionen Menschen erhalten jährlich in Deutschland eine stationäre oder ambulante Rehabilitation. Damit verbunden sind Hoffnungen und ganz konkrete Ziele: schnell wieder „auf die Beine kommen“, wieder arbeiten, wieder an Aktivitäten teilhaben können.

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Im Reha-Prozess: Durchführung von Leistungen zur Teilhabe

Eine Vielzahl von Leistungen, Einrichtungen und Dienstleistern, regionalen Akteuren und Angeboten: Die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe ist der wesentliche Schritt im Reha-Prozess, in dem durch eine eng verzahnte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation rund zwei Millionen Menschen im Jahr die für sie bestmögliche Beratung, Behandlung und Unterstützung erhalten.

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Statements zu innovativen Ansätzen

Wie können in der Reha-Durchführung einzelne Leistungsbereiche, Leistungsträger und weitere Akteure im Reha-Prozess verknüpft werden?
Bei der Durchführung der Leistungen zur Teilhabe wird die Vielfalt der innovativen Ansätze deutlich. Vier Beispiele sollen das exemplarisch aufzeigen: Das Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz, die Arbeitsplatzbezogene  Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Geriatrische Rehabilitation und das Betriebliche Eingliederungsmanagement bei Unternehmen.

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1. Beiratssitzung zur Neukonzeptionierung des BAR-Fachbuchs: "Wegweiser Rehabilitation und Teilhabe - für Ärzte und weitere Gesundheitsberufe"

Studien zeigen: Es bestehen – insbesondere bei Ärzten – immer noch Informationsdefizite und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Rehabilitation und Teilhabe, die mit den derzeit zur Verfügung stehenden Informationsquellen nicht gedeckt werden.

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Grundsicherung und Mehrbedarfe bei Rehabilitation

Zusammenstellung ausgewählter Kernaussagen des Bundessozialgerichts

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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

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