BAR Frankfurt
  

Editorial

Ende 2016 erschien der neue Teilhabebericht der Bundesregierung – gegliedert nach Lebenslagen. Die neue Homepage der Bundesagentur für Arbeit ist online – gestaltet nach Lebenslagen. Im Bundesteilhabegesetz werden Eingliederungshilfeleistungen unterteilt – nach Lebensbereichen. Was hat es mit der scheinbar „neuen“ Ausrichtung von Teilhabebedarf und Reha-Leistungen an Lebenslagen auf sich?

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Lebenslagen

Lebenslagen, Lebensbereiche, Lebenswelten: In Wissenschaft und Politik werden zahlreiche Begriffe verwendet und beschrieben, die sich auf die individuelle Lebenssituation beziehen, in der sich eine Person befindet. Bezogen auf Menschen mit Behinderung, betrachtet man dann eine Teilhabesituation aus der Perspektive einer bestimmten Lebenslage.

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Die Relevanz von Lebenslagen am Beispiel der Behindertenhilfe

In welcher Form spielen Lebenslagen eine Rolle in der Reha-Praxis?
Die Lebenslagen spielen in der Ausgestaltung unserer Einrichtungen und Angebote und in der direkten Begleitung von Klienten eine wichtige Rolle. Die EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH bietet Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, körperlicher Behinderung und psychischer Erkrankung eine Vielzahl individueller und dezentraler Wohn- und Betreuungsformen, Bildung, Beschäftigung, qualifizierte Arbeitsplätze und Freizeitmöglichkeiten.

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Lebenswelt Gesundheit

Beim Thema Lebenslagen müssen auch Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen, um ihre Erfahrungen zu schildern. Gerlinde Bendzuck ist nicht nur Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V., sondern auch Expertin in eigener Sache: Als Rollstuhlfahrerin weiß sie, wovon sie spricht. Um den Zusammenhang zwischen Teilhabe und dem Lebenslagenkonzept herzustellen, schildert sie ihre persönlichen Erfahrungen. Für die Akteure im Reha-System können solche Erfahrungen wichtige Impulse liefern.

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Service

Im Zusammenhang mit Lebenslagen und der individuellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche gute Informationen und Portale. Hier werden einige beispielhaft genannt.

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Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM – als Teil betrieblicher Prävention) ist ein wesentlicher Baustein zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Die komplexe Norm des § 84 Abs. 2 SGB IX ist seit ihrem Inkrafttreten 2004 sukzessive durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) praxisverbindlich ausgestaltet worden. Besonders relevante Kernaussagen aus der Rechtsprechung des BAG sind bereits in der Reha-Info 2/2015 vorgestellt worden. Seither sind weitere bedeutsame Urteile ergangen, deren Kernaussagen* nachfolgend wiedergegeben werden:

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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

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