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 | | Seminare zum BEM und zur ICF im März 2020 – jetzt Plätze sichern! Sehr geehrte Damen und Herren,
die Seminare der BAR bereichern die Reha-Landschaft mit praxisorientierter Fort- und Weiterbildung. Im März stehen grundlegende Themen für die Berufspraxis im Mittelpunkt. Für die Fortbildung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) am 24.03. in Hamburg und das Seminar zu Grundlagen der ICF am 25.03. in Frankfurt am Main können Sie sich noch anmelden!
Wir freuen uns auf Sie!
Schöne Grüße aus Frankfurt am Main sendet
Ihre BAR | |
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 | | BEM-Seminar in Hamburg: Noch Plätze frei!
Seminar: "Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)"
In diesem Seminar lernen Sie die Zielsetzung und Möglichkeiten eines BEM kennen. Sie erhalten zudem Informationen zum Ablauf der einzelnen Phasen des BEM und wie diese in betrieblichen Kontexten kommuniziert werden können. Best-Practice-Beispiele einzelner Betriebe zeigen Ihnen außerdem, wie die konkrete Umsetzung eines BEM aussehen kann.
24.03.2020 | Hamburg | Teilnahmegebühr: 110 € | Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie hier. | |
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 | | ICF-Einführung: Jetzt anmelden!
Seminar zur Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
Der ICF liegt das biopsycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation zugrunde. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben ICF und das bio-psycho-soziale Modell eine weitere rechtliche Stärkung erfahren und sind im Bereich der Bedarfsermittlung und für die sozialmedizinische Begutachtung wichtig. In unserem Seminar lernen Sie die Grundlagen, die Grundkonstruktion, die Philosophie und die Ziele der ICF kennen, um diese Klassifikation für die eigene Praxis anwenden zu können.
25.03.2020 | Frankfurt am Main | Teilnahmegebühr: 110 € | Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie hier. | |
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 | | Fortbildung zum Thema Bedarfsermittlung
Seminar: "Bedarfsermittlung nach dem BTHG"
Eine umfassende Bedarfsermittlung ist komplex: Die Biografie des Leistungsberechtigten, seine Gesundheitsprobleme und deren Auswirkungen auf die Körperfunktionen und -strukturen sowie auf Aktivitäten und Teilhabe gehören genauso dazu wie relevante Kontextfaktoren, Kompetenzen und individuelle Ziele des Leistungsberechtigten. Verwaltungsverfahren, Instrumente und Begutachtungen müssen sinnvoll miteinander kombiniert werden. Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen die Bedarfsermittlung als Phase im Reha-Prozess sowie ausgewählte Instrumente zur Bedarfsermittlung über Best-Practise-Beispiele praxisnah zu vermitteln.
28.04.2020 | Bremen | Teilnahmegebühr: 110 € | Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie hier. | |
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 | | Was muss der leistende Reha-Träger tun?
Seminar: "Fallsteuerung konkret: Was sind meine Aufgaben als leistender Reha-Träger?"
Durch das BTHG wurde der "leistende Reha-Träger" eingeführt (§ 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), dem Haupt-Verantwortlichkeiten im Reha-Prozess übertragen werden: Er muss eine reibungslose Rehabilitation im Sinne des Leistungsberechtigten gewährleisten. Dafür hat er Zuständigkeiten zu prüfen, Fristen einzuhalten sowie Aufgaben, Träger und Leistungen zu koordinieren. In diesem Seminar setzen Sie sich aus Sicht des "leistenden Reha-Trägers" mit dem Reha-Prozess auseinander, um Sicherheit in der Anwendung der Vorschriften des SGB IX zu erlangen.
05.05.2020 | Köln | Teilnahmegebühr: 110 € | Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie hier. | |
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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
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Vorsitzende:
Markus Hofmann
Dr. Volker Hansen
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