Der Teilhabeverfahrensbericht

Im Zuge des BTHG wurde mit dem Teilhabeverfahrensbericht (THVB) nach § 41 SGB IX eine gesetzliche Grundlage zur Sammlung statistischer Daten bei allen Rehabilitationsträgern des gegliederten Sozialleistungssystems geschaffen.

Dazu zählen:

  1. die gesetzliche Krankenversicherung
  2. die Bundesagentur für Arbeit
  3. die gesetzliche Unfallversicherung
  4. die gesetzliche Rentenversicherung
  5. das Soziale Entschädigungsrecht
  6. die öffentliche Jugendhilfe
  7. die Eingliederungshilfe

Die Rehabilitationsträger erfassen in 16 Sachverhalten Daten zu unter anderem der Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, Verfahrensdauern und Fristüberschreitungen, Weiterleitungen, Persönlichen Budgets, trägerübergreifenden Teilhabeplanungen sowie Widersprüchen und Klagen.

Diese Daten werden an die BAR übermittelt und dort unter Beteiligung der Rehabilitationsträger ausgewertet. Die BAR erstellt dazu seit 2019 jährlich einen Teilhabeverfahrensbericht, dessen Kennzahlen Einblicke in das Reha-Leistungsgeschehen und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger geben.

Der THVB stellt somit Transparenz her, insbesondere bezüglich der Umsetzung der Verfahrensvorschriften und der Zusammenarbeit der Träger. Mit Hilfe der im Bericht veröffentlichten Ergebnisse zu den Verwaltungsdaten der über 1.000 Rehabilitationsträger in Deutschland kann nachvollzogen werden, wie weit die Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes fortgeschritten ist.So können verfahrenshemmende Divergenzen im Rehabilitationsrecht erkannt werden. Der THVB zeigt außerdem Ansatzpunkte für eine Steuerung der Verwaltungsprozesse bzgl. Rehabilitation und Teilhabe auf. Es werden also nicht nur die Daten des vergangenen Jahres berichtet, sondern der THVB unterstützt darüber auch den Blick nach vorn.

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