Reha-Info 06/2025
- Editorial „Sprache ist der Schlüssel zur Welt.“ Dieses Zitat Wilhelm von Humboldts beschreibt treffend, was Sprache für Teilhabe bedeutet: Wer verstanden wird und selbst verstehen kann, nimmt teil – am Gespräch, an der Bildung, am Arbeitsleben und an der Gesellschaft. Doch Sprache kann auch Barriere sein, wenn sie ausschließt, verkompliziert oder gar nicht zugänglich ist.
- Tipps & Tools ● FAQ Reha-Sport und Funktionstraining
● BAR-Seminare im ersten Halbjahr 2026
● BAR-Fachgespräch „Reha trifft Pflege“ - Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen Sprache ist viel mehr als nur ein Mittel, um miteinander zu sprechen. Sie ist Bestandteil unserer Identität und hilft uns Kontakte zu knüpfen, Beziehungen zu pflegen und eröffnet Bildungschancen. (...)
- Welche Rechte haben Bürgerinnen und Bürger? In welchen Situationen und Lebensbereichen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Informationen in Gebärdensprache oder Leichter Sprache, wenn sie mit Behörden kommunizieren? Auf Bundesebene ist dies über das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, kurz: BGG) geregelt. (...)
- Inklusion beginnt mit Kommunikation Wo Menschen miteinander arbeiten, müssen sie kommunizieren können. Im Folgenden sollen spezifische Aspekte betrachtet werden, die sich in der Praxis bei der Teilhabe am Arbeitsleben von gehörlosen Menschen zeigen. (...)
- Die Macht der Sprache Wenige Worte können über ein Leben entscheiden. In meinem Fall lauteten sie „rezidivierende Depressionen“ und „generalisierte Angststörung“ – meine psychiatrischen Diagnosen, mit deren Auswirkungen ich klarkommen muss. (...)
- „LiES!“– Literatur in Einfacher Sprache Interview mit Autor Christian Dittloff zum Projekt des Literaturhauses Frankfurt
- Partizipation gegen Stigmatisierung Partizipation bedeutet Teilhabe an Entscheidungsprozessen, die das eigene Leben oder das der Gemeinschaft betreffen – leider keine Selbstverständlichkeit in Psychiatrie und Gesellschaft. Im historischen Kontext betrachtet war es für Deutschland ein kleines Wunder, dass der Trialog 1989 mit der Keimzelle des Psychoseseminars Hamburg ausgerechnet mit diesem Schwerpunkt begann (...)
- Reha-Recht: Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX – Auswirkungen für Recht und Praxis Die Aufgabenstellung nach § 37 Abs. 3 SGB IX ist ein wesentlicher Teil der Verantwortung der Rehabilitationsträger für Qualität der Reha- Leistungserbringung nach den §§ 36 bis 38 SGB IX. (...)
