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| | EditorialIm Jahr 2013 gab es in Deutschland rund 1200 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit etwa 167 000 Betten und rund 119 000 Beschäftigten. Knapp drei Viertel aller Rehabilitationsmaßnahmen fanden stationär und gut ein Viertel ambulant oder teilstationär beziehungsweise in Tageskliniken statt. Besonders die Fallzahlen bei der Rehabilitation chronischer Erkrankungen und die Versorgung am Lebensende steigen Jahr für Jahr an.
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| | Was geht ambulant?Die Rehabilitation unterliegt schon seit einigen Jahren einem grundlegenden Wandlungsprozess. Die alternde Bevölkerung, der Wandel des Krankheitsspektrums und eine sich ändernde Arbeitswelt sprechen für eine flexible Gestaltung der Rehabilitation, mit möglichst passgenauen und ambulanten Versorgungstrukturen.
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| | Meinungen aus der PraxisDeutlich wird, dass die zunehmende Berücksichtigung individueller Lebensbedingungen und -gewohnheiten, also ein personenzentierter Ansatz, nur mit einer Stärkung ambulant ausgestalteter Teilhabeleistungen gelingen kann. Dieter Schartmann und Jörg Bungart berichten, wie Selbstbestimmung und individuelle Lebensführung mit ambulanter Unterstützung in Alltag und Beruf gelingen kann. Carsten Trimpop beschreibt die Herausforderungen und Chancen, die er persönlich mit seinem Wechsel in ein selbständiges Leben erfahren hat.
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| | Interview mit Joscha BrunßenVier Fragen an den Vorsitzenden des Bundesverbands ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V. (BamR) zur ambulanten Rehabilitation
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| | Verbände zur ambulanten RehabilitationEine Auflistung von Verbänden zum Thema ambulante Rehabilitation
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| | Gleichbehandlung schwerbehinderter Menschen im ArbeitslebenOrientierungssätze*
- Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, begründet dies die Vermutung, dass eine Diskriminierung iSv § 7 AGG wegen Behinderung vorliegt.
- Bei der Beurteilung, ob eine Einladung des Bewerbers nach § 82 Satz 3 SGB IX unterbleiben kann, weil seine fachliche Eignung offensichtlich fehlt, sind insbesondere die Angaben in der Bewerbung mit Blick auf die Stellenausschreibung ausschlaggebend.
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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
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