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| | Reha-Info 05/2014 - EditorialBereits 2005 hatte die damalige große Koalition verabredet, die Eingliederungshilfe als wichtige Sozialleistung für behinderte Menschen – genauer für „Menschen mit Behinderung, die wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind" weiterzuentwickeln.
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| | Eingliederungshilfe - eine Reform die alle angehtAufgabe der Eingliederungshilfe als eine Leistung der Sozialhilfe im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist es, Personen durch präventive, rehabilitative und integrative Angebote in die Gesellschaft einzugliedern, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
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| | Wann ist die Reform ein Erfolg? Das sagen Expertinnen und ExpertenMitglieder der BAR sowie Behindertenbeauftragte der Bundes- und Landesregierung nehmen in einem Kurzstatement Stellung zur Eingliederungshilfereform und beantworten, wann aus ihrer Sicht die Reform ein Erfolg ist.
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| | Interview mit der Behindertenbeauftragten Verena BenteleVerenta Bentele ist seit Januar 2014 im Amt der Behindertenbeauftragten des Bundes. Die BAR fragte nach: Welche Perspektiven bietet für Frau Bentele das System der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung? Und wo sieht sie in diesem Zusammenhang die BAR? Diese Fragen waren unter anderem Inhalt eines Kurzinterviews.
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| | Mitglieder der BAR - Die BundesländerDie Bundesländer als Mitglieder der BAR nehmen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes über die Kriegsopferfürsorge ihre Aufgabe als Reha-Träger wahr. Auch spielen sie bei der Reform der Eingliederungshilfe über die Träger der überörtlichen Sozialhilfe eine wichtige Rolle.
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| | Kostenerstattung - Verhältnis § 43 SGB I zu § 14 SGB IXHat ein erstangegangener Rehabilitationsträger Anspruch auf Erstattung der vorläufig erbrachten Leistungen? Erläuterungen zu einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.2013.
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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
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