BAR Frankfurt
  

Reha-Info 05/2012 - Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser, die Rehabilitation der Zukunft erfordert „Wissen – Können – Wollen“

Bedarfsfeststellung, Teilhabeplanung, Personenzentrierung, Partizipation sind Bezugspunkte für die Rehabilitation, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert sind. Sie bilden den philosophischen Überbau sowohl für die Entwicklung in der Rehabilitation wie auch insgesamt für die Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. In den Mittelpunkt rückt damit der Mensch mit Behinderung mit all seinen Belangen.

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Barrierefreiheit – wichtig für alle Menschen

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation einschließlich der erforderlichen Technologien und Systeme haben. Die angestrebte inklusive Gesellschaft setzt voraus, dass diese Forderung umgesetzt ist. Wie müssen die Lebensbereiche gestaltet werden, um dem Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Zugang und Nutzung zu genügen?

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Neu ausgerichtet: Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe

Zusammen mit den Rehabilitationsträgern erarbeitet die BAR Gemeinsame Empfehlungen. Diese forcieren die Verwirklichung der Ziele des SGB IX, nicht zuletzt vor dem aktuellen Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe konkretisiert, in welcher Weise und in welchem Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden. Sie ist bereits vor acht Jahren in Kraft getreten. Daher war eine Überarbeitung notwendig.

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Die BAR und ihre Mitglieder

In der letzten Ausgabe der Reha-Info hat sich die Gesetzliche Krankenversicherung zunächst als „Gruppe“ vorgestellt. In diesem Heft präsentieren sich die einzelnen Kassenverbände mit ihren jeweiligen Besonderheiten. 

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Entwicklungspfade des Gesundheits- und Sozialsystems in gesellschaftstheoretischer Perspektive

Sozialstaatliche Leistungen, zu denen für Menschen mit Behinderung insbesondere Leistungen zur Teilhabe zu zählen sind, müssen Schritt halten mit normativen und faktischen gesellschaftlichen Veränderungen. Mit Blick auf die letzten Jahrzehnte wird deutlich, dass Ansätze fürsorglich-paternalistischer Prägung zwischenzeitlich durch den Anspruch der selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung abgelöst worden sind. Damit haben sich die Leitgedanken der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und des SGB IX durchgesetzt.

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22. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium in Mainz

Die Deutsche Rentenversicherung Bund veranstaltet das 22. Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium vom 4. - 6. März 2013 gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften im Congress Centrum Mainz.

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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

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