 |
| | Editorial Reha-Info 04/2018Nicht alle, aber eine Vielzahl von Menschen mit Beeinträchtigung haben multiple Problemlagen mit einem komplexen Unterstützungsbedarf. Der Erfolg einer Rehabilitation hängt dann auch davon ab, wie die beteiligten Akteure zusammenarbeiten.
Das ganze Editorial lesen | |
 |
| | Die Umsetzung des BTHGs im FokusBundestagsdrucksache 18/9555. Was in der parlamentarischen Sprache nüchtern klingt, soll die Lebenswirklichkeit von Millionen von Menschen in Zukunft verbessern. Am 1. Dezember 2016 wurde die größte Reform des Reha- und Teilhaberechts in den letzten 15 Jahren vom Bundestag beschlossen.
Den ganzen Artikel lesen | |
 |
| | Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2017 unter Beteiligung aller wesentlichen Akteure die Eckpunkte der Förderung von Modellvorhaben nach § 11 SGB lX erarbeitet und darauf aufbauend die Förderrichtlinie des Bundesprogramms rehapro am 4. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese regelt insbesondere die Förderziele sowie den Gegenstand, die Voraussetzungen und den Umfang der Förderung.
Den ganzen Artikel lesen | |
 |
| | Fünf Fragen an Jürgen Ritter, DRV BundJürgen Ritter ist Fachbereichsleiter für Grundsatz, Geschäfts- und IT-Prozesse in der Abteilung Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in Berlin. In seinen Aufgabenbereich fällt u.a. die Begleitung der Umsetzung des BTHG (Bundesteilhabegesetzes).
Den ganzen Artikel lesen | |
 |
| | EUTB vor Ort - erste Erfahrungen aus GrimmaMenschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen können nun eine träger- und leistungserbringerunabhängige sowie niederschwellige Beratung in Anspruch nehmen. Auch in Grimma (Sachsen) hat eine Beratungsstelle “Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung” (EUTB) ihre Arbeit aufgenommen.
Den ganzen Artikel lesen | |
 |
| | Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung, hier: Bestimmtheit des AntragsMaßgeblicher Bezugspunkt für eine Genehmigungsfiktion(§ 13 Abs. 3a SGB V, seit1.1.2018 zudem § 18 Abs. 3 SGB IX) ist der Leistungsantrag. Insbesondere die 2017 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu § 13 Abs. 3a SGB V haben die Voraussetzungen präzisiert, die ein Antrag erfüllen muss.
Den ganzen Artikel lesen | |
 |
 | | Regionale InformationsveranstaltungenTeilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber mit § 41 SGB IX den Teilhabeverfahrensbericht als neue jährliche Berichtspflicht für alle Rehabilitationsträger eingeführt. Grundlage dieses Berichtes bilden Verwaltungsdaten der knapp 1.500 Rehabilitationsträger in Deutschland. Im Jahr 2018 wird die Berichtspflicht im Rahmen einer ersten Umsetzungsphase mit Piloten erfüllt. Zum 01.01.2019 sind alle Rehabilitationsträger berichtspflichtig.
Ziel der Veranstaltungen Die Veranstaltungen dienen dazu, Rehabilitationsträger über die Berichtspflicht zu informieren und die zwischenzeitlich trägerübergreifend abgestimmten Standards zur Datenerfassung und Datenübermittlung vorzustellen und zu diskutieren. Die Informationsveranstaltungen sind außerdem ein Angebot der BAR e. V., die Rehabilitationsträger zielführend bei der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Berichtspflicht zu unterstützen.
Zielgruppen Die Veranstaltungen richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Rehabilitationsträger nach SGB IX, insbesondere von Trägern der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Kriegsopferversorgung/-fürsorge.
Veranstaltungstermine und -orte >>hier. | |
 |
 |
|
Sie erhalten diesen Newsletter an: ###USER_email### · Abbestellen
Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Hausanschrift:
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Telefon (069) 60 50 18-0
Telefax (069) 60 50 18-29
Email info@bar-frankfurt.de
Amtsgericht Frankfurt am Main
-Registergericht-
Registerblatt VR 13893
Ust.-ID: 045/250/67932
Geschäftsführerin:
Prof. Dr. Helga Seel
Vorsitzende:
Markus Hofmann
Dr. Volker Hansen
|
|