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| | EditorialWährend die Bevölkerungszahl zwischen 2005 und 2013 insgesamt um 2 % zurückgegangen ist, stieg die Anzahl der Menschen mit Behinderungen von 10,99 Mio. auf 12,77 Mio. an. Das entspricht einem Zuwachs von 16 %. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung ist in diesem Zeitraum der Anteil von Menschen mit Behinderungen von 13,3 % auf 15,8 % angewachsen.
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| | Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und TeilhabeDie Zahl der Menschen mit Behinderungen steigt kontinuierlich. Nicht nur ein altersbedingt höheres Risiko der Beeinträchtigung kommt hier zum Tragen. Vielmehr steigt der Anteil in moderater Form auch im jüngeren Lebensalter an.
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| | Bundesteilhabegesetz: Das novellierte SGB IXDas neue Reha- und Teilhaberecht tritt vom 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar 2023 stufenweise in Kraft und wird zu einem novellierten SGB IX führen. Neben einer neuen Systematik bringt das Gesetz zahlreiche inhaltliche Neuerungen und verändert bestehende Vorschriften – sowohl im Bereich der Leistungen wie auch bei der Leistungsgewährung.
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| | DIE BAR SUCHT VERSTÄRKUNGZum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der BAR e. V. in Frankfurt am Main die Stelle eines Projektleiters / einer Projektleiterin mit Ausrichtung „Sozialmedizin“ zu besetzen.
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| | Vorstand und Mitgliederversammlung 12./13. Dezember 2016Im Recht Ganz im Zeichen des neuen Reha- und Teilhaberechts stand die von Dr. Volker Hansen geleitete BAR-Vorstandssitzung beim Gastgeber vdek in Berlin. Wegen den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Zusammenarbeit im Rahmen der BAR hat der Vorstand u.a. eine außerordentliche Vorstandssitzung im Frühjahr 2017 beschlossen. Umsteuerungsmaßnahmen sind mit Blick auf die zahlreichen Neuregelungen zu erwarten.
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| | Aktuelle Verfassungsrechtsprechung: Benachteiligungsverbot; Persönliches BudgetOrientierungssätze* Das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen (Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG) fließt auch in die Auslegung des Zivilrechts ein. Verkehrssicherungspflichten für einen eingerichteten und als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplatz sowie Fragen eines etwaigen Mitverschuldens im Falle eines Unfalls sind daher im Lichte des Diskriminierungsverbots zu sehen.
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Veröffentlicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
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Vorsitzende:
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Dr. Volker Hansen
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