„Teilhabeplan trifft Gesamtplan“

Kluge Planung für verbessertes Zusammenspiel

BAR-Fachgespräch am 21. November 2017 in der Urania in Berlin

Die mit dem BTHG verbundenen Reformen treten in mehreren Stufen in Kraft. Verbindlich zum 1. Januar 2018 werden vor allem auch Teilhabeplanverfahren und Neuregelungen zum Gesamtplanverfahren eingeführt. Was ist das Neue an der Teilhabeplanung? Wie müssen Teilhabe- und Gesamtplan in Übereinstimmung zueinander ausgestaltet werden? Das BAR-Fachgespräch 2017 mit dem Titel „Teilhabeplan trifft Gesamtplan“ setzte sich mit diesen Fragestellungen in einem Methodenmix aus Vorträgen, Diskussionen und Präsentationen auseinander. Insgesamt nutzten 160 Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger und von behinderten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen selbst die Gelegenheit zu Information und Austausch.

Dr. Stefan Hoehl, Vorsitzender der Mitgliederversammlung der BAR, begrüßte die Teilnehmenden und betonte die Wichtigkeit eines geplanten Zusammenspiels der Akteure bei der Zusammenstellung erforderlicher Leistungen für die Menschen mit Behinderungen. Denn „wer plant, gewinnt und spart Zeit, vergisst nichts Wichtiges und hat somit beste Aussichten, Ziele vollständig zu realisieren.“ Mit Teilhabeplan, Gesamtplan und der Gesamtplankonferenz stünden die geeigneten Instrumente dafür zur Verfügung.

Auch die Geschäftsführerin der BAR, Dr. Helga Seel, ging in ihrem Eröffnungsvortrag auf die Wichtigkeit von Zusammenarbeit und Dialog ein. Dabei setze das Bundesteilhabegesetz noch mehr als das alte SGB IX auf Zusammenarbeit. Die Ausgestaltung von Teilhabeplan und Gesamtplan und ihr Zusammenspiel seien zwingend auf Kooperation, Koordination und Konvergenz angewiesen. „Die Zusammenarbeit ist ein wichtiger Gelingensfaktor für die Umsetzung der Vorschriften ab 2018.“

Das einheitliche Credo der Veranstaltung war: Teilhabeplanung geht nicht ohne Dialog. Es gibt im  deutschen Sozialleistungssystem viele Möglichkeiten, Teilhabebedarfen in den verschiedenen Lebenslagen nachzukommen. Allerdings basieren diese Möglichkeiten auf einer Vielzahl von Maßnahmen, Sozialgesetzbüchern und zuständigen Stellen, die jeweils angesprochen sein können. Um in diesem Geflecht zielführende Entscheidungen treffen zu können, ist Planung eine wichtige Voraussetzung. Denn die Rehabilitationsträger haben die Aufgabe, voraussichtlich erforderliche Leistungen nach dem individuellen Bedarf des Menschen zusammenzustellen. Das soll zugleich mit Blick auf die Teilhabeziele und miteinander abgestimmt erfolgen.
Wichtige Stellschrauben bei der Umsetzung des BTHG sind Partizipation und Personenzentrierung. Das gilt besonders für die Zusammenarbeit der Akteure bei der Erarbeitung von Teilhabe- und Gesamtplänen. Planung in Abstimmung miteinander heißt dann auch, den Menschen mitnehmen, ihn einbinden, d. h. partizipieren lassen. Das kann nur durch Beratung und Information gelingen, am besten in adressatenorientierter Sprache. Voraussetzung dafür ist, dass jeder Akteur ein Stück weit die subjektive Blickrichtung des betroffenen Menschen einnimmt und dessen Vorstellungen einbezieht. Eine kluge Planung für ein verbessertes Zusammenspiel will aber gelernt sein. Dafür gibt es keine Patentrezepte, keine fertigen Konzepte. Das „Prozesslernen“ muss geübt werden.
Wenn der Teilhabeplan – laut Gesetzesbegründung – der neue Standard sein soll, dann bietet sich hier auch die Chance eines Neustarts. Der Reha-Prozess folgt einem Plan und steuert das Verfahren bis zum Schluss. Damit alles „nach Plan“ läuft, eine gelingende Teilhabe also erreicht wird, müssen alle Kompetenzen gebündelt werden.
Das ist die Aufgabe der Rehabilitationsträger. Kompetentes Steuern auf Basis einer gemeinsamen Planungsgrundlage, als Voraussetzung für eine gelingende Teilhabe. So war auch der Titel des Vortrags von Dr. Steffen Luik, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Programm: „Das Teilhabe und Gesamtplanverfahren nach dem BTHG: Die Roadmap zum Reha-Erfolg.“ Die BAR wird die Ergebnisse des Fachgesprächs aufbereiten und auf www.bar-frankfurt.de zu Verfügung stellen.