Reha-Info 04/2015 - Editorial

Wie aus einem Guss – das gilt für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe, aber auch für den Verlauf des Reha-Prozesses insgesamt. Dazu braucht es als Grundlage einen integrierten, sektorübergreifenden Verlauf von der Bedarfserkennung und Bedarfsfeststellung über die Teilhabeplanung und die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe bis zu den Aktivitäten nach der Rehabilitation. Bisher gibt es hierzu keine einheitlichen Regelungen. Auch das SGB IX bietet keine übergreifenden Organisationsformen für eine wirksame  Rehabilitation. Umso wichtiger ist, dass es mit der Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ gelungen ist, ein prozessorientiertes Grundverständnis der Reha-Träger über einen idealtypischen Reha-Verlauf zu etablieren. Mit dem darin verankerten personenzentrierten Ansatz rücken der Mensch mit Behinderung und seine umfassende Teilhabe in den Mittelpunkt des Handelns.
Der Einstieg muss gelingen: Bedarfserkennung und Bedarfsfeststellung haben eine Schlüsselfunktion. Denn nur wer die potentiellen Bedarfe erkennt, kann sicherstellen, dass bedarfsdeckende Leistungen individuell  bereitgestellt werden können. Das Erkennen des Bedarfs ist Ausgangspunkt eines schlüssigen Reha-Systems. Erst wenn bei der Bedarfserkennung alle individuellen und umweltbezogenen Aspekte optimal berücksichtigt werden, können Maßnahmen anschlussfähig sein. Ziel sind bedarfsgerechte Angebote im umfassenden Leistungsspektrum der Sozialversicherungsträger. Gelingt dies, haben alle gewonnen: Die Menschen mit Behinderung mit der Verwirklichung von Lebensqualität und Teilhabe. Die Leistungsträger mit der Erhöhung der Effektivität der Rehabilitation bei gleichbleibenden Ressourcen. Dafür notwendig ist auch eine verlässliche und dauerhafte trägerübergreifende Zusammenarbeit aller Reha-Träger – wie aus einem Guss.

Ich grüße Sie herzlich
Ihre Helga Seel
Geschäftsführerin der BAR