BAR-Vorstand tagte in Berlin

Neuer Vorsitzender gewählt

Auf Einladung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich der Vorstand der BAR am 7. Mai 2015 mit zentralen Fragen aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe befasst und einstimmig einen neuen Vorsitzenden gewählt. Ab 1. Juni 2015 ist Markus Hofmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Vorstandsvorsitzender der BAR. Er folgt Ingo Nürnberger nach und wird dieses Amt  zusammen mit Dr. Volker Hansen als Vertreter der BDA ausüben.
Einen inhaltlichen Höhepunkt stellte der Beitrag von Dr. Rolf Schmachtenberg vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dar. Er informierte aus erster Hand über den Sachstand „Bundesteilhabegesetz“nach Abschluss eines hochrangigen Beteiligungsverfahrens seines Ministeriums. Deutlich wurde dabei - wie sich im Lauf der Reformüberlegungen immer stärker zeigte - dass ein solches Vorhaben in einem gegliederten Sozialleistungssystem Auswirkungen auf alle Akteure hat und inzwischen eine „Kernsanierung des SGB IX“ auf der Tagesordnung steht. So gehe es im Grunde darum,
■ mit einer gemeinsamen Zielsetzung die Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechtes zu beenden,
■ ein personenzentriertes, einheitliches und trägerübergreifendes Begutachtungs- und Bedarfsfeststellungsverfahren einzuführen und
■ zwischen den Leistungsträgern funktionierende Schnittstellen und zwischen den Leistungserbringern nahtlose Übergänge sicherzustellen.

Dr. Schmachtenberg warb bei den Mitgliedern des Vorstands für eine verbindlichere Ausgestaltung und institutionelle Unterstützung der Zusammenarbeit der Träger auf der Ebene der BAR. Dazu brauche es eine Konstruktion, mit der man auch in Bezug auf die Gemeinsamen Empfehlungen zu mehr Verbindlichkeit für alle Träger komme. Auch die Verbesserung der Statistik und Datenlage trägerübergreifender Zusammenarbeit sei als Grundlage für Feststellungen notwendig, ob und wie die gesetzlichen Ziele des SGB IX erreicht würden. Daneben müsse das Beratungsniveau einheitlichen Qualitätsstandards entsprechen und durch Aus- und Fortbildung konstant hoch gehalten sowie durch eine unabhängige Beratung ergänzt werden.
Das gemeinsame Ziel sei es nach wie vor, neben qualitativ hochwertigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe die Leistungen für Leistungsberechtigte nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu erbringen.
Nach intensiven Diskussionen haben die Mitglieder der BAR beschlossen, sich weiterhin aktiv in den Reformprozess einzubringen und dafür auch die schon vorhandenen Formen der Zusammenarbeit auf der
Ebene der BAR zu nutzen.