BAR im Dialog mit der (Rechts-)Wissenschaft

Austausch mit den Fachdisziplinen der Rehabilitation als Aufgabe der BAR – so steht es nicht nur in der Satzung, es wird auch umgesetzt. Im September stand ein Dialog mit der Rechtswissenschaft auf dem Programm. Eine Anfrage des Dissertationsverbunds „Innovatives Gesundheitsrecht“ führte zu einem lohnenden Austausch über die Rolle der BAR im System der Rehabilitation unter besonderer Berücksichtigung juristischer Aspekte.
Der Dissertationsverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer sozialrechtswissenschaftlicher Institute beziehungsweise Universitäten aus ganz Deutschland, der insbesondere den dort im Gesundheitsrecht forschenden Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit zum Austausch bietet. Die entsprechenden Kolloquien sind eingebettet in Exkursionen zu Institutionen des Gesundheitswesens. Bisher hat der  Dissertationsverbund z. B. die EU-Kommission, den GKV-Spitzenverband und den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgesucht. Aus der Taufe gehoben wurde der Verbund 2012 u.a. von Prof. Dr. Gerhard Igl (Universität Kiel), der auch den Dialog bei der BAR moderierte. Die Organisation haben seit kurzem
Prof. Dr. Felix Welti und Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche (beide Universität Kassel) übernommen, die ihre besondere rehabilitationsrechtliche Expertise ebenfalls in den Dialog mit der BAR einbrachten.
Nach einer Begrüßung durch Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der BAR, wurden ausgewählte BAR-Themen zunächst in Impulsbeiträgen von Projektleitern der BAR dargestellt und dann intensiv diskutiert. Unter dem Eindruck der aktuellen Reformdiskussionen im Teilhaberecht waren dabei die Schwerpunkte Gemeinsame Empfehlungen, Gemeinsame Servicestellen, ICF und Qualitätsmanagement. Der Austausch verdeutlichte einmal mehr das breite Themenspektrum der BAR, die Notwendigkeit interdisziplinärer – auch juristischer – Expertise bei der inhaltlichen Arbeit der Geschäftsstelle und die Bedeutung gekonnter Aufbereitung von Arbeitsergebnissen für die Öff entlichkeit. Klar hervor trat insbesondere, dass sich die Herausforderungen der
trägerübergreifenden Rehabilitation grundsätzlich nicht rein rechtlich lösen lassen, aber dennoch reichlich Diskussions- und Forschungsstoff im Rehabilitationsrecht besteht. In seinen Schlussworten ließ Prof. Dr.
Gerhard Igl keinen Zweifel: der Austausch war für alle Beteiligten, z. B. für junge Forscherinnen und Forscher ebenso wie für Veteranen des Sozialsystems, spannend und lehrreich.