47. Treffen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und der BAR

Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder treffen sich halbjährlich zu Arbeitstagungen mit der BAR. Im Rahmen der Treffen werden insbesondere auch die legislativen Vorhaben der Bundesregierung aus Sicht der Betroffenenvertreter kritisch und konstruktiv begleitet, um Impulse zu  Problemlösungen zu geben. Ende Mai 2014 war der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, Gastgeber.


Neues Teilhabegesetz für 2017
Ein Schwerpunkt der Tagung war das neue Teilhaberecht und die Reform der Eingliederungshilfe. Hierzu referierte Dr. Rolf Schmachtenberg, zuständiger  Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zum Verfahrensstand und den Zeitplänen für das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Reformschwerpunkte im Bundesteilhabegesetz
sind ein einheitliches und trägerübergreifendes Feststellungsverfahren, die Einführung des Bundesteilhabegeldes und die Prüfung der Einkommens- und   Vermögensabhängigkeit. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist 2017 zu rechnen.


Pflegebedürftigkeitsbegriff muss neu definiert werden
In seinem Vortrag „ Eingliederungshilfe und aufstockende Hilfe zur Pflege in einem modernen Teilhabeberecht“ wies Dr. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, auf die Notwendigkeit eines klaren  bedarfsermittelnden Systems mit Teilhabeleistungen hin. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff müsse neu definiert werden und teilhabeorientiert sein.
Bernd Giraud, Vertreter der BAR, machte deutlich, dass die Reform der Eingliederungshilfe auch für die BAR und ihre Mitglieder ganz oben auf der Agenda steht. Dabei wird man die maßgeblichen Akteure zusammenbringen, um die anstehenden Reformen auch unter den Aspekten der Auswirkungen auf das gesamte Teilhabesystem für Menschen mit Behinderung voranzubringen. Dazu wird es im Rahmen der BAR auch Treffen der Sozialversicherungen und ihrer Selbstverwaltungen sowie der BAGÜS und der Länder geben. Dem auch im  Reformprozess zentralen Thema „Bedarfserkennung“ nimmt sich die BAR in einem
Folgeprojekt zur abgeschlossenen Machbarkeitsstudie an. Dabei geht es um ein „Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation“ unter Nutzung der ICF.


Teilhabereform und Pflegereform gehören zusammen!
Angeregt durch die Vorträge, haben sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern in Rostock dafür ausgesprochen, die geplante Teilhabereform für Menschen mit Behinderungen
und die anstehende Pflegereform zeitlich und inhaltlich zu einem Gesamtkonzept
zu verbinden. In ihrer Rostocker Erklärung mit dem Titel „Teilhabereform und
Pflegereform gehören zusammen!“ fordern sie, das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung auch bei Pflegebedürftigkeit zu sichern.
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss auch im Pflegefall gesichert sein. So muss bei der anstehenden Pflegereform die einkommens- und vermögensunabhängige Gewährung von Pflegeleistungen zwingend diskutiert werden.“

 

Weitere Infos:

Die verabschiedete Rostocker Erklärung "Teilhabereform und Pflegereform gehören zusammen" finden Sie unter: www.bar-frankfurt.de

Eine Pressemitteilung von Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, finden Sie unter: www.behindertenbeauftragte.de