Neue Gemeinsame Empfehlung zur Bedarfserkennung und Teilhabeplanung

Die übergeordneten Bezüge sind deutlich erkennbar und notwendige Impulse und Fortschritte unstrittig, wenn es um Regelungen für die Bedarfserkennung und Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung geht. Die Stichworte UN-Behindertenrechtskonvention, der Reformprozess der Eingliederungshilfe, Evaluationsvorhaben insbesondere zum SGB IX und die Einsicht in die Notwendigkeit, trägerübergreifende Prozesse besser zu regeln, stecken den Rahmen für eine neue Gemeinsame Empfehlung (GE) ab (Abb. 1). Diese Zusammenhänge zeigen und fördern ein sich wandelndes Grundverständnis: der Mensch mit Behinderung und seine umfassende Teilhabe rückt zunehmend in den Mittelpunkt und dazu notwendige
Ansätze für eine individuelle bzw. personenzentrierte Bedarfserkennung und Teilhabeplanung müssen gestärkt werden.
Nach intensiven Beratungen führt die GE, die vier schon zuvor bestehenden GE  zusammen. Das besondere daran: sie ordnet den Regelungstext an einem  gemeinsamen und prozessorientierten Grundverständnis aus. Der idealtypische  Reha-Prozess mit seinen Phasen

■ Bedarfserkennung
■ Bedarfsfeststellung
■ Teilhabeplanung
■ Durchführung von Leistungen
■ Aktivitäten zum/am Ende einer Leistung
zur Teilhabe
bildet dafür die Grundlage. Klare und konkrete inhaltliche Regelungen stehen dabei für eine stärkere Ausrichtung an dem Selbstverständnis der Vereinbarungspartner und geben so Auskunft darüber, was die Regelungen für das Handeln der Leistungsträger
bedeuten, welche Schnittstellen zu weiteren Akteuren im Reha-System bestehen und wie diese Akteure bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden können.
Dazu wurde eine neue Struktur des Textes entwickelt. So werden erstens  Grundsätze, die für alle Phasen gelten, defi niert. Sie betreffen z. B. Aspekte wie die  Definition der Akteure (Menschen mit Behinderung, betriebliche Akteure, Ärzte,  Selbsthilfe u.a.), zur Beratung, zur Barrierefreiheit und zum Datenschutz.
Die einzelnen Phasen basieren zweitens auf einem ähnlichen Aufbau, der sich auf Grundsätze für die jeweilige Phase, spezifische Inhalte und Anforderungen sowie auf
die Formen der Einbindung der Akteure bezieht.
Drittens wird eine neue Form der Berichterstattung entwickelt und etabliert, die in Zukunft eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Inhalte ermöglicht, die gerade bei zentralen Aspekten der Bedarfserkennung und Teilhabeplanung erwartet werden kann.
Nach Abschluss des Zustimmungsverfahrens wird die BAR voraussichtlich noch im Sommer 2014 das Inkrafttreten bekannt geben und die neue „Gemeinsame  Empfehlung zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe“ veröffentlichen.