„Komplexleistung Frühförderung“

Umsetzung des SGB IX:  Expertengruppe  zur Weiterentwicklung der „Komplexleistung Frühförderung“

In 2001 hat der Gesetzgeber die Komplexleistung Frühförderung im SGB IX geregelt und sie mit der Frühförderverordnung in 2003 näher definiert.  Die Komplexleistung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte  Kinder im Vorschulalter und greift immer dann, wenn  Kinder umfassenden Unterstützungsbedarf haben, der sowohl  medizinische als auch heilpädagogische Maßnahmen erfordert.  

An der Komplexleistung Frühförderung sind somit  mehrere Fachdisziplinen beteiligt; die Leistungserbringung erfolgt in interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren, und als  Leistungsträger sind sowohl Krankenkassen als auch Sozialhilfeträger für die Finanzierung der Hilfen zuständig.

Diese mit dem SGB IX neu geschaffene Komplexleistung erfordert erhebliche Veränderungen bei der Koordinierung der insoweit erforderlichen Rehabilitationsleistungen und der Kooperation der Reha-Träger. Sie wurde vielfach als „Nagelprobe“ für die Funktionsfähigkeit des SGB IX bezeichnet.

Die konkrete Ausgestaltung war weitestgehend auf die Ebene der Länder delegiert, wo sich unterschiedliche Systeme zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung entwickelt haben, stark angelehnt an die Versorgungssysteme, die bereits vor Inkrafttreten des SGB IX bestanden haben.

Im Februar 2012 wurden die Ergebnisse der im Auftrag des BMAS durchgeführten Studie „Strukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung“  vorgelegt. Als eine ihrer Handlungsempfehlungen regt die Studie die Einrichtung einer Expertenrunde an, die sich mit der Frage einer verbindlichen  Definition, exemplarischen, an den Bedürfnissen der behinderten Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausgerichtete Leistungskataloge sowie den Möglichkeiten der Annäherung und eines einheitlicheren Verständnisses dessen, was die Komplexleistung Frühförderung ausmacht,  befassen solle.  

Vor diesem Hintergrund hat die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Dr. Annette Niederfranke, im August 2012 die BAR gebeten, sich der Thematik „Komplexleistung Frühförderung“ unter Einbindung von Expertinnen und Experten anzunehmen. Die BAR hat diesen Auftrag angenommen und eine aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden Leistungsträger, der Leistungserbringer sowie der Fachgesellschaften eingeladen; mit Gaststatus waren das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend  sowie der  Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vertreten.  

In den Besprechungsrunden wurden einerseits die  unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen durchaus kontrovers diskutiert,  andererseits wurde gemeinsam heraus gearbeitet , wo von den Expertinnen und Experten Ansatzpunkte für eine Optimierung und Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung gesehen werden.  Die fünf Bereiche, in denen Problemstellungen und Lösungsvorschläge erarbeitet wurden, betreffen:  die Begriffsklärung/Definition der Komplexleistung Frühförderung, die Abgrenzung Frühförderleistungen – Heilmittel, das offene Beratungsangebot/ Erstgespräch,  die interdisziplinäre Diagnostik und den Förder- und Behandlungsplan sowie die Leistungserbringung und die gemeinsame Verantwortung und Kooperation.

Mit dem „Diskussions- und Ergebnisbericht aus der Expertenrunde „Umsetzung und Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung“ hat die Expertenrunde ihre Beratungen abgeschlossen;  die Ergebnisse  wurden Ende Oktober  durch die BAR dem BMAS übergeben.