Förderung der Selbsthilfe

Neu ausgerichtet: Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe

Zusammen mit den Rehabilitationsträgern erarbeitet die BAR Gemeinsame Empfehlungen. Diese forcieren die Verwirklichung der Ziele des SGB IX, nicht zuletzt vor dem aktuellen Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe konkretisiert, in welcher Weise und in welchem Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden. Sie ist bereits vor acht Jahren in Kraft getreten. Daher war eine Überarbeitung notwendig.

Selbsthilfe leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. In Selbsthilfegruppen finden sich von einer Krankheit betroffene Menschen und ihre Angehörigen zusammen. Diese „Betroffenenkompetenz“ generiert wertvolle und unverzichtbare Impulse auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, wie sie die UN-Behindertenrechtkonvention fordert.

Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung der Folgen ihrer Krankheit. Ihre Angebote sind während des gesamten Rehabilitationsprozesses von Bedeutung und tragen so zur dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolgs bei.

Die BAR hat gemeinsam mit den Vertretern der Rehabilitationsträger und den Interessenvertretungen behinderter Menschen und der Selbsthilfe die Gemeinsame Empfehlung "Förderung der Selbsthilfe" überarbeitet.

In der grundlegenden Neuausrichtung der Gemeinsamen Empfehlung wurde der Gedanke der Inklusion aus der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Auch beinhaltet die überarbeitete Fassung neben der finanziellen Förderung der Selbsthilfe, insbesondere durch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, jetzt auch die Möglichkeiten zur infrastrukturellen sowie ideellen Förderung. Dadurch konnten auch weitere Vereinbarungspartner für die Gemeinsame Empfehlung gewonnen werden.

Geregelt werden in der Gemeinsamen Empfehlung:

  • Rechtsgrundlagen für die Förderung der Selbsthilfe
  • Empfänger der Förderung
  • Voraussetzungen der Förderung
  • Formen und Inhalte der Förderung
  • Umfang der Förderung
  • Förderverfahren
  • Dokumentation

Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ ist rückwirkend zum 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Sie steht als Download und als Broschüre zur Verfügung.