Die BAR und ihre Mitglieder

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Gremium der BAR. Einmal im Jahr treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Mitglieder. Dann gilt es Bilanz zu ziehen und sich für kommende Aufgaben zu rüsten. Gemeinsam mit allen Akteuren ist die Bar gewappnet für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen.

Wer sind die Mitglieder der BAR? In der Reha-Info stellen sie sich vor, geben einen Einblick in ihre Arbeit, fokussiert auf die Aufgaben als Reha-Träger. In dieser Ausgabe stellt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) vor.

Die BIH ist der Zusammenschluss aller Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen der Länder. Die Integrationsämter und die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 1.Juli 2001 waren die Hauptfürsorgestellen für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie dem Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz(BVG) zuständig. Seit diesem Datum heißt die Behörde, die die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht wahrnimmt „Integrationsamt“.

Integrationsämter

Ziel der Arbeit der Integrationsämter ist, möglichst vielen schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dabei geht es um die Förderung der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und deren möglichst dauerhafte Sicherung.

Die Aufgaben der Integrationsämter sind im Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 „Besondere Regelungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ festgelegt und umfassen:

-      Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben,

-      den besonderen Kündigungsschutz,

-      die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,

-      Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam.

Die Finanzierung der Leistungen der Integrationsämter erfolgt aus der Ausgleichsabgabe, die von Arbeitgebern zu zahlen ist, die ihre Pflicht der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht ausreichend erfüllen.  2010 haben die Integrationsämter 466 Millionen Euro an Ausgleichsabgabemitteln eingenommen. Die Höhe der Einnahmen hängt von den Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt ab.

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Zu den Kernaufgaben der Integrationsämter zählt die „Begleitende Hilfen im Arbeitsleben“, die als Angebot an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber fachliche Beratung, individuelle Betreuung und finanzielle Förderung in Form von einmaligen Zuschüssen zu Investitionen und von laufenden Zuschüssen zu Lohnkosten umfasst. Maßgeblich für die Ausgestaltung der Unterstützung sind einerseits die Anforderungen des Arbeitsplatzes sowie die Rahmenbedingungen im Unternehmen und andererseits die Fähigkeiten und die individuellen Bedarfe des behinderten Menschen. Vor diesem Hintergrund arbeiten die Integrationsämter in einem Dreiecksverhältnis.

31 Mio. Euro haben die Integrationsämter 2010 an erwerbstätige schwerbehinderte Menschen selber und rund 139 Mio. Euro an Arbeitgeber gezahlt. Neben den finanziellen Leistungen ist die fachliche Beratung hervorzuheben: die Beratenden Ingenieure der Technischen Beratungsdienste, die bei den Integrationsämtern selbst eingerichtet sind, kennen sich bestens aus in Fragen der Ergonomie und der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung. In psychosozialen Fragestellungen stehen die Integrationsfachdienste (IFD), die die Integrationsämter bei freien Trägern eingerichtet haben, zur Verfügung. Deren Fachkräfte beraten behinderungsspezifisch und betreuen behinderte Menschen bei Bedarf auch längerfristig. 2010 wurde das Angebot der IFD von 105.000 Betroffenen in Anspruch genommen.

Insgesamt haben die Integrationsämter die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit rund 370 Mio. Euro unterstützt.

Arbeitsplatzerhalt durch Prävention

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Veränderung der Altersstruktur in den Betrieben kommt präventiv ausgerichteten Aktivitäten eine steigende Bedeutung zu. Probleme rechtzeitig erkennen oder sie durch frühzeitiges Eingreifen erst gar nicht aufkommen zu lassen, vermeidet nicht nur Mühen, sondern in vielen Fällen auch einen finanziellen Aufwand bis hin zum Arbeitsplatzverlust.

Gerade weil der Prävention eine so hohe Bedeutung zukommt, nutzen die Integrationsämter ihre Möglichkeiten, um Arbeitgeber zu unterstützen: sie stehen Betrieben und Dienststellen bei der Gestaltung betrieblicher Präventionsmaßnahmen und der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) als Berater und Moderatoren zur Verfügung. Sie koordinieren den Präventionsablauf und schalten bei Bedarf den Technischen Beratungsdienst oder den Integrationsfachdienst ein.

Schutz vor Kündigung

Dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen der Zustimmung des Integrationsamtes bedarf, soll sicherstellen, dass alle Möglichkeiten den Arbeitsplatz zu erhalten, ausgeschöpft sind. Dass darin kein absoluter Schutz schwerbehinderter Menschen von einer Kündigung besteht, zeigt die Entscheidungspraxis der Integrationsämter: die Interessen des Arbeitgebers und die Interessen des schwerbehinderten Beschäftigten werden stets abgewogen. 26.600 Anträge auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung haben Arbeitgeber 2010 gestellt, knapp jeder zweite Antrag hatte ausschließlich betriebsbedingte Gründe als Ursache. In rund 75 Prozent aller Kündigungsanträge hat das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt. Jedes fünfte Arbeitsverhältnis konnte erhalten bleiben – konkret: 5.945 Arbeitsplätze.

Partner der Integrationsämter

Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Vielmehr ergänzen seine Leistungen deren Leistungen. Zur Koordinierung treffen die Integrationsämter über die BIH und die RehaTräger Vereinbarungen im Rahmen einer Verwaltungsabsprache.

Arbeitgeber, das betriebliche Integrationsteam, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Behindertenverbände sind weitere wichtige Partner der Integrationsämter.

Hauptfürsorgestellen

Die Hauptfürsorgestellen erbringen individuelle Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Name Kriegsopferfürsorge verweist auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen, das sind Witwen und Witwer, Halb- und Vollwaisen, Elternpaare und Elternteile. Neben diesen beiden Personengruppen werden Leistungen erbracht an Wehr- und Zivildienstleistende, die einen anerkannten dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben; Opfer von Gewalttaten; Impfgeschädigte;  politische Häftlinge sowie Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR und in den ehemaligen Ostgebieten. Leistungen können auch an deren Hinterbliebene erbracht werden.

Wirtschaftlichen Schaden ausgleichen

Die Kriegsopferfürsorge umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Ihre Aufgabe ist es, für den Personenkreis der Leistungsberechtigten ergänzend zu den Leistungen der Kriegsopferversorgung eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten. Damit sollen Folgen der Schädigung bzw. des Todes des Versorgers oder der Versorgerin so gut es geht ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund steht die Beratung und die Leistungserbringung unter einem ganzheitlichen und umfassenden Unterstützungsansatz.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Überblick

Je nach individueller Situation der Leistungsberechtigten kommen als Leistungen in Betracht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Wohnungshilfe.

Zu den wichtigsten Leistungen zählen die Hilfen in besonderen Lebenslagen – sie sollen die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine möglichst selbstständige Lebensführung erleichtern oder ermöglichen. Darunter fallen Leistungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Darlehen oder Beihilfen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, zur behindertengerechten Ausgestaltung von Wohnraum, die Kostenübernahme bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Wohnunterstützung beim ambulant betreuten Wohnen oder in einer Wohneinrichtung. Ende 2010 erhielten rund 22.500 Menschen laufende bzw. einmalige Hilfen.

Die Hilfe zur Pflege ergänzt die Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegekassen, der privaten Pflegeversicherungen oder der Beihilfestellen. Sie stellt die Leistung mit den höchsten Aufwendungen dar. Zum Stichtag 31.12.2010 standen rund 16.000 Personen im Leistungsbezug.

Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt soll den notwendigen und angemessenen Bedarf des täglichen Lebens sicherstellen. Im Jahr 2010 erhielten ca. 5.500 Menschen laufende Leistungen, z.B. für Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen, z.B. Umzugs- oder Renovierungskosten.

Insgesamt erhielten im Jahr 2010 bundesweit 42.200 Menschen Leistungen der Kriegsopferfürsorge; die erbrachten Leistungen beliefen sich auf insgesamt 475,8 Mio. Euro.

Trägerübergreifende Leistungserbringung - Vernetzung

Sowohl für die Integrationsämter wie auch für die  Hauptfürsorgestellen sind die Vernetzung mit den (anderen) Rehabilitationsträgern und ein trägerübergreifendes Arbeiten von hoher Bedeutung. Beispiele dafür sind etwa das Angebot der Beauftragung der Integrationsfachdienste, das von den Rehabilitationsträgern seit Jahren zunehmend genutzt wird. Oder im Leistungsbereich die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz: diese Leistung an schwerbehinderte Menschen, für die ein Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt zuständig ist, wird durch die Integrationsämter durchgeführt. Die Erfahrung zeigt, dass mit dieser Form der Leistungserbringung der Einheitlichkeit und dem verwaltungsökonomischen Handeln dienen. Handlungsleitend sind dabei die BAR-Empfehlungen, die durch weitere Empfehlungen der BIH konkretisiert werden.