Reha-Info 06/2015 - Editorial

Teilhabeplan, Reha-Plan, Eingliederungsplan, Hilfeplan, Gesamtplan: die Begrifflichkeiten für ein Verfahren, das als Instrument zur Koordination von Leistungen zur Teilhabe dienen soll, sind äußerst unübersichtlich. In der Realität birgt das Konfliktpotenzial. Dass eine Vereinheitlichung der Verfahren angestrebt werden soll, steht außer Frage, wird sich aber daran messen lassen müssen, wie sich die Klärung von Leistungsansprüchen mit den Möglichkeiten der Partizipation und der gemeinsamen Entwicklung von individuellen Zukunftsperspektiven verbinden lässt. Konzepte der Teilhabeplanung sollten also ein Selbstverständnis entwickeln, das Partizipation und fachliche Expertise mit strategischem Handeln verbindet.
In dem von Subsidiarität geprägten System sozialer Dienstleistungen setzen sich Planungen aus den Strategien und Handlungen unterschiedlicher Akteure zusammen. Umso wichtiger ist es, die individuelle Teilhabeplanung in erster Linie als Koordinations- und Vernetzungsaufgabe zu verstehen. Jede Planung orientiert sich an Zielen. In diesem Sinne sollte die Teilhabeplanung koordiniertes und synergetisches Handeln zum Zwecke der Verwirklichung rationaler Ziele durchsetzen. Das Konzept der übergreifenden Teilhabeplanung beinhaltet sowohl eine zeitgemäße Perspektive für die Gestaltung von Teilhaberechten behinderter Menschen als auch eine politische Strategie.
Teilhabeplanung verfolgt die Ziele der Gleichstellung und der Sicherstellung von Zugänglichkeit, der Organisation von Hilfen und die politische Interessensvertretung nicht als isolierte Handlungsbereiche, sondern in einer Gesamtstrategie. Dabei stehen die Teilhabebedarfe, die durch Leistungen gedeckt werden, im Fokus. Diese lassen sich aber nur dann trägerübergreifend organisieren, wenn auf politischer Ebene die Weichen für eine möglichst barrierefreie und inklusive Gesellschaft gestellt sind.

Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute.
Ihre Helga Seel
Geschäftsführerin der BAR