Im Zeichen des BTHG: BAR-Vorstand beschließt umfassende Neuausrichtung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kann kommen – auch mit seinen trägerübergreifenden Herausforderungen. Nach einer Sondersitzung im Februar 2017 hat der BARVorstand in seiner Frühjahrssitzung am 25. April 2017 den Weg frei gemacht, damit die Umsetzungs- und Gestaltungaufträge des neuen Reha- und Teilhaberechtes umgehend angepackt werden können. Unter dem Vorsitz von Dr. Volker Hansen (BDA) und Markus Hofmann (DGB Bundesvorstand) wurden die Aufgaben neu priorisiert und im Ergebnis ein Katalog verabschiedet, der sich unter der Überschrift „schnell – handlungssicher – praxisnah“ bewusst mit den zentralen Herausforderungen aus dem BTHG zuerst befassen wird.
Die neuen Regelungen zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit in Teil 1 SGB IX – und hier insbesondere das Kapitel 4 – treten bereits zum 01.01.2018 in Kraft. Damit werden sich die bisherigen gesetzlichen Grundlagen insbesondere im Bereich Zuständigkeitsklärung, Leistungskoordinierung, Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung erheblich ändern. Eine Fachgruppe soll sich mit Umsetzung von Kapitel 4 SGB IX-neu (Koordinierung der Leistungen) und Regelungsinhalte des Reha-Prozesses sowie der Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung befassen.
Die Mitglieder der BAR legen besonderen Wert darauf, dass es eine grundlegende, trägerübergreifende Verständigung über die neue Form der Zusammenarbeit der Leistungsträger braucht. Dazu wird es neben der Überarbeitung bestehender Gemeinsamer Empfehlungen der BAR auch um die untergesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsermittlung gehen, für die der Gesetzgeber eine neue Gemeinsame Empfehlung nach § 13 SGB IX-neu (Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs) in Auftrag gegeben hat. Und in dieser Form ein Novum: der Vorstand hat entschieden, dass über die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (Rechtliche Ebene) hinaus, auch die Aspekte der Umsetzung (Prozessuale Ebene) und der Unterstützung (Praktische Ebene z.B. durch eine Arbeitshilfe „Teilhabeplanung – leicht gemacht“) von zentraler trägerübergreifender Bedeutung sind.

Zu den weiteren Aufgabenschwerpunkten zählen insbesondere:

  • Fort- und Weiterbildung zum BTHG,
  • Öffentlichkeitsarbeit zum BTHG,
  • Fachgespräch „Teilhabeplan trifft Gesamtplan“am 21. November 2017 in Berlin.
  • Das Themenfeld „Beratung“ bleibt weiterhin von hoher Bedeutung. Im Herbst 2017 wird es dazu eine Standortbestimmung in der Arbeitsgruppe „Trägerübergreifende Beratungsstandards“ geben.
  • Handbuch für Fachkräfte in der Reha-Beratung.
  • Fachgespräch „Unabhängige Beratung trifft Beratung der Reha-Träger“ im ersten Halbjahr 2018.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement im Kontext von Prävention und Rehabilitation.
  • Wegweiser „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung“.
  • Wegweiser in leichter Sprache mit insgesamt fünf Heften,
  • Partizipation auf Ebene der BAR.

Fachgespräch „Teilhabeplan trifft Gesamtplan“

am 21. November 2017 von 09:30-16:00 Uhr in der Urania in Berlin.

Teilhabeplan trifft Gesamtplan – wird künftig alles „nach Plan“ laufen und wie klappt damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommen ab dem 01. Januar 2018 neue und verbindliche Regelungen für ein partizipatives Verfahren zur Teilhabeplanung auf alle Rehabilitationsträger zu. Kurz vor dem In-Kraft-Treten der Vorschriften lädt die BAR zum Fachgespräch ein und bietet fachliche Inputs, Diskussion, Begegnung und Austausch.

Weitere Informationen zum Veranstaltungsablauf finden Sie demnächst auf der BAR-Homepage (www.bar-frankfurt.de).

Die Teilnahme ist kostenlos und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sie können sich ab sofort unter der E-Mail: ingeborg.grimm@bar-frankfurt.de verbindlich anmelden.

Über Ihre Teilnahme freuen wir uns sehr.

Ansprechpartner:
Ingeborg Grimm
Bundesarbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation e.V.
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main