Bundesteilhabegesetz: Das novellierte SGB IX

Broschüre Info-Kompakt
Das neue Reha- und Teilhaberecht tritt vom 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar 2023 stufenweise in Kraft und wird zu einem novellierten SGB IX führen. Neben einer neuen Systematik bringt das Gesetz zahlreiche inhaltliche Neuerungen und verändert bestehende Vorschriften – sowohl im Bereich der Leistungen wie auch bei der Leistungsgewährung.
Das gegliederte System bleibt erhalten, die Vorschriften für das trägerübergreifende Zusammenwirken  werden präzisiert. Die BAR stellt dazu eine kompakte Darstellung in Form einer Broschüre zur Verfügung und informiert über die wichtigsten Änderungen im neuen Reha- und Teilhaberecht. Die neuen Leistungs- und Verfahrensregelungen sind komplex. Vorgestellt werden daher ausgewählte Aspekte. Die  Erläuterungen zu diesen Änderungen folgen dem dreiteiligen Aufbau des Gesetzes.
Die Broschüre kann in Kürze unter www.bar-frankfurt.de bestellt werden und steht als Download zur Verfügung.