Monitoring des SodEG: Überblick zum Stand der Inanspruchnahme

In welchem Umfang kam das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz zur Anwendung?

Am 27. März 2020 wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verabschiedet mit dem Ziel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie für soziale Dienstleister abzumildern und deren Bestand zu sichern.

Mit einer Befragung von Leistungsträgern auf Bundes- und Landesebene wurde ermittelt, in welchem Umfang das SodEG zur Anwendung kam und welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des SodEG aufgetreten sind. Im Rahmen dieses ersten Monitorings werden  – nach der Beschreibung des Designs – die Inanspruchnahme des SodEG und erste Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes dargestellt. Darüber hinaus werden die Praxis der Einsatzklausel nach § 1 SodEG sowie Herausforderungen zum Erstattungsverfahren beleuchtet. Eine kurze Zusammenfassung sowie prägnante Kernaussagen runden diesen Monitoring-Bericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des BMAS ab.

Auf der Website des BMAS finden Sie den ausführlichen Forschungsbericht und weitere Informationen zum SodEG.