Handlungsempfehlungen: Jugendämter und das BTHG

Die BAG Landesjugendämter betont neue Anforderungen an die Jugendämter durch das BTHG

Die vorliegende Arbeitshilfe beabsichtigt, die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten wesentlichen Änderungen und zu beachtenden Vorschriften aufzugreifen und bezüglich der Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe auszuführen. Bei der Diskussion in der Arbeitsgruppe wurde dabei durchaus deutlich, dass durch die nicht vollzogene SGB VIII-Reform bestimmte Diskrepanzen zwischen SGB VIII und SGB IX entstanden sind bzw. nicht bereinigt wurden, z.B. bestehen weiterhin unterschiedliche Behinderungsbegriffe im SGB VIII und im SGB IX.

 

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie den Handlungsempfehlungen.

Weitere Informationen auf der Website der BAG Jugendämter.