Förderbekanntmachung: Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV

Innovationsausschuss fördert neue Versorgungsformen gemäß §92a, Abs. 1 SGB V

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben.

Innovative Versorgungskonzepte werden benötigt

Die Rehabilitation bietet eine große Bandbreite, um einen möglichst nachhaltigen Behandlungserfolg zu sichern. Von medizinischer, beruflich orientierter Rehabilitation bis hin zu Intensivmaßnahmen, die in den Bereich des Krankenhaussektors reichen und vielen weiteren Rehabilitationsangeboten, bestehen bei jeder Rehabilitationsmaßnahme viele Schnittstellen zu ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen. Um Qualitätsverluste an den Schnittstellen zu vermeiden, sind innovative Versorgungskonzepte gefragt. Vor allem digitale Anwendungen weisen das Potential auf, alle notwendigen Akteure miteinander zu vernetzten und auch nach einer abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahme flankierend zu unterstützen.

Der gesetzliche Auftrag der GKV weist nicht nur thematische Berührungspunkte zu den Aufgaben der Renten- und Unfallversicherung bei der medizinischen und beruflichen Rehabilitation auf, sondern auch zu den nachfolgenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement. Es sollen daher in diesem Themenfeld auch gezielt kooperative Ansätze und Instrumente entwickelt und erprobt werden, die zu einer Intensivierung und Systematisierung der trägerübergreifenden Aktivitäten im Kontext des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements führen.

Der Nutzen der neuen Versorgungsformen soll sich insbesondere infolge einer optimierten Abstimmung der einzelnen Träger und einer dadurch vergrößerten Reichweite ihrer Leistungen wiederspiegeln. Da der Innovationsfonds ausschließlich aus Mitteln der GKV finanziert wird, können sozialleistungsträgerübergreifende Projekte nur dann gefördert werden, wenn sich die jeweiligen Träger außerhalb der GKV entsprechend ihrer Zuständigkeiten an der Finanzierung der Projekte beteiligen. Dies gilt insbesondere für originäre Leistungen der jeweiligen Sozialversicherungszweige oder Unterstützungssysteme.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses.