Förderaufruf für das neue Bundesprogramm rehapro

Ab sofort können innovative Modellprojekte eingereicht werden.

Ab sofort können innovative Modellprojekte zur Stärkung der Rehabilitation beim neuen Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" eingereicht werden.

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Hintergrund hierfür sind die stetig hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe.

Durch das neue Förderprogramm rehapro sollen die beiden Grundsätze "Prävention vor Rehabilitation" und "Rehabilitation vor Rente" gestärkt und die Erwerbsfähigkeit erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Förderfähige Zielgruppen sind Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungsberechtigte im SGB II oder Versicherte bzw. Leistungsberechtigte im SGB VI sind. Antragsberechtigt sind Jobcenter und Rentenversicherungsträger.

Zum Förderaufruf gelangen Sie >>hier.

Zur Förderrichtlinie gelangen Sie >>hier.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren werden in Kürze auf www.modellvorhaben-rehapro.de veröffentlicht.

Hotline für Informationen und Fragen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren:
02 34 3 04-8 32 88 (Mo-Do 8:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 - 14:00 Uhr)

Kontakt:
Fachstelle rehapro
Deutsche Rentenversicherung | Knappschaft-Bahn-See
Wasserstr. 217 I | 44799 Bochum
E-Mail: fachstelle-rehapro@kbs.de