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July 31, 2010

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Unterstützte Beschäftigung

Zum 01. Januar 2009 sind gesetzliche Neuregelungen zur Einführung Unterstützter Beschäftigung in Kraft getreten.

 

Der neue Fördertatbestand soll behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Im Rahmen Unterstützter Beschäftigung wird die dazu notwendige individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung sichergestellt.

 

Der Gesetzgeber hat nach § 38a Abs. 6 SGB IX auch die Erarbeitung einer Gemeinsamen Empfehlung im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vorgesehen. Die dort vorgesehenen Regelungen sollen zu einem möglichst einheitlichen hohen Niveau der Leistungserbringung und zur Vergleichbarkeit der Leistungsangebote beitragen und dabei die in § 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen an die Anbieter Unterstützter Beschäftigung konkretisieren und weiterentwickeln. Dabei kann die Gemeinsame Empfehlung auch Ausführungen zu möglichen Leistungsinhalten und zur Zusammenarbeit enthalten.

 

Eine Fachgruppe hat inzwischen mit der Erarbeitung einer Gemeinsamen Empfehlung "Unterstützte Beschäftigung" begonnen und trifft sich regelmäßig, um die notwendigen Inhalte abzustimmen.

 

Weitere Informationen, Flyer und Hinweise auf Veranstaltungen finden Sie z.B. hier:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesagentur für Arbeit

BAG Unterstützte Beschäftigung

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

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