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"BARRIEREFREI in die Zukunft - mit allen für ALLE"

Unter der Schirmherrschaft des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, feiert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) mit dieser Fachveranstaltung am 12.10.2012 das 30jährige Bestehen ihrer Arbeitsgruppe "Barrierefreie Umweltgestaltung". 

Schon sehr früh hat die BAR erkannt, dass nur mit einer barrierefrei gestalteten Umwelt ein langfristiger Rehabilitationserfolg zu sicher ist und die BAR-Arbeitsgruppe "Barrierefreie Umweltgestaltung" gegründet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen und chronisch kranken Menschen zu fördern. So kann man dem umfassenden Rehabilitationsgedanken im Sinne einer Teilhabe an allen Lebensbereichen gerecht werden. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Rehabilitationserfolg kann langfristig nur gesichert werden, wenn überall technische, soziale und Barrieren im "Kopf" beseitigt werden.

Neben den vier Themenblöcken

  • Bauen und Wohnen
  • Verkehr
  • Information und Kommunikation
  • Arbeit

möchten wir mit Ihnen und einem Podium die 

"10 Gebote der Barrierefreiheit" diskutieren.

"Die 10 Gebote der BARRIEREFREIHEIT"

Das 1. Gebot

BARRIEREFREIHEIT ist Grundlage der Umweltgestaltung für ALLE.

Die Anforderungen behinderter Menschen und die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für ALLE brauchen Deine Aufmerksamkeit und Deinen Einsatz.

Das 2. Gebot

Denke daran, dass die BARRIEREFREIE Gestaltung alle Bereiche betrifft:

Bauen und Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung und Kultur, Arbeit, Erholung und Gesundheitswesen, Information und Kommunikation. 

Das 3. Gebot

Beachte, dass BARRIEREFREIHEIT für alle Menschen wichtig ist, insbesondere für Menschen mit motorischen, sensorischen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Das 4. Gebot

Richte Deine Ziele daran aus, dass die Nutzungsobjekte von ALLEN eigenständig wahrnehmbar, erreichbar, begreifbar (verständlich), erkennbar und bedienbar sind.

Das 5. Gebot

Lasse Dich bei der Planung von 5 Maximen leiten:

der ergonomischen Gestaltung, dem Fuß-und-Roll-Prinzip, dem Zwei-Sinne-Prinzip, der Verwendung visueller, akustischer und taktiler Kontraste sowie der Anwendung leichter Sprache. 

Das 6. Gebot

Beteilige bei allen Maßnahmen zur Herstellung der BARRIEREFREIHEIT frühzeitig behinderte Menschen oder Ihre Vertreter und Vertreterinnen. Dies dient dazu, sachgerechte Lösungen zu finden und fördert die Akzeptanz.

Das 7. Gebot

Nutze die Technischen Regelwerke, die Erkenntnisse der Forschung und die Erfahrungen der Praxis. BARRIEREFREIHEIT braucht Qualität.

Das 8. Gebot

Stelle die objektive und subjektive Sicherheit für ALLE her. Wesentlich sind vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen. Ermögliche durch bauliche und organisatorische Maßnahmen, dass behinderte Menschen in die Lage versetzt werden, sich im Notfall selbst zu retten bzw. schnell fremde Hilfe zu aktivieren.

Das 9. Gebot

Gehe die Erfüllung des Nachholbedarfs systematisch an, damit durch die Herstellung der BARRIEREFREIHEIT ein nachhaltiger Nutzen für ALLE entsteht.

Das 10. Gebot

Denke an die Zukunft. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Bedeutung der BARRIEREFREIHEIT noch weiter zu nehmen.


Die 10. Gebote der Barrierefreiheit

„BARRIEREFREIHEIT in 10 Kernpunkten“

1. Grundsatz

BARRIEREFREIHEIT ist Grundlage der Umweltgestaltung für ALLE. Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion, keine selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen, kein nachhaltiges Bauen, keine Baukultur des 21. Jahrhunderts.

UN-BRK, GG

 

2. Für alle Bereiche

Die BARRIEREFREIE Gestaltung betrifft alle Bereiche:

Arbeit, Bauen und Wohnen, Bildung und Kultur, Erholung und Gesundheitswesen, Information und Kommunikation, Mobilität und Verkehr.

BGG, AAG

 

3. Für alle behinderten Menschen

BARRIEREFREIHEIT ist wichtig für alle behinderten Menschen, sowohl für Menschen mit motorischen, als auch für Menschen mit sensorischen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen.

BGG

 

4. Zugänglich und nutzbar

Die BARRIEREFREIE Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ist gegeben, wenn die jeweiligen Nutzungsobjekte von ALLEN ohne fremde Hilfe problemlos wahrnehmbar, erreichbar, begreifbar (verständlich), erkennbar und bedienbar sind.

DIN 18040

 

5. Planungsmaximen - Fuß-und-Roll-Prinzip

Nach dem „Fuß-und-Roll“-Prinzip müssen Bewegungsflächen sowohl zu Fuß als auch mit Rollstuhl und Rollator problemlos genutzt werden können. 

Gehwegflächen, Fußböden und Stufen müssen trittfest und rutschsicher sein, so dass sie auch für gehbehinderte Menschen ohne Stolper- und Sturzgefahr begehbar sind.

Außerdem müssen Gehwegflächen, Fußböden und Rampen sicher und erschütterungsarm berollbar sein. Bewegungsflächen sind eben, stufenlos und hindernisfrei auszuführen, damit auch für Rollstuhl- und Rollatornutzer die Zugänglichkeit ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht wird.

 

 - ergonomische Gestaltung

Bedienelemente, Türgriffe und Armaturen müssen auch für Rollstuhl- und Rollatornutzer, kleinwüchsige sowie greifbehinderte Menschen erreichbar sein. Sie sind nach ergonomischen Anforderungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit geringen Körperkräften oder Einschränkungen der Feinmotorik nutzbar sind.

 

 - Zwei-Sinne-Prinzip

Nach dem „Zwei-Sinne“-Prinzip müssen Informationen, einschließlich von Orientierungshilfen, jeweils für zwei der Sinne „Sehen“, „Hören“ und „Tasten“ gegeben werden, damit sehgeschädigte und hörgeschädigte Menschen ohne fremde Hilfe Zugang zu allen wichtigen Informationen erhalten.

 

 - Kontrastierung

Der öffentlich zugängliche Raum muss visuell, taktil und akustisch kontrastierend gestaltet werden. Dadurch kann die Information, Orientierung und Kommunikation sensorisch behinderter Menschen im öffentlichen Verkehrsraum – ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernisse – grundsätzlich gewährleistet werden.

 

 - leichte Sprache

Nach dem Prinzip „leichter Sprache“ müssen wichtige Informationen, einschließlich von Orientierungshilfen, in leicht begreifbarer Form gegeben und z. B. durch verständliche Piktogramme veranschaulicht werden. Damit können auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen Zugang zu diesen Informationen erhalten.

 

6. Beteiligung behinderter Menschen

Bei allen Maßnahmen zur Herstellung der BARRIEREFREIHEIT ist die Beteiligung behinderter Menschen (als „Experten in eigener Sache“) zielführend. Eine frühzeitige Beteiligung dient dazu, sachgerechte Lösungen zu finden und fördert die Akzeptanz.

Der systematische Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Maßnahmenträger und der Belange behinderter Menschen, beispielhaft in der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), hat sich sehr bewährt.

 

7. Qualität

BARRIEREFREIHEIT braucht Qualität. Anforderungen sind insbesondere in Technischen Regelwerken und Leitfäden dargestellt. Sie erstrecken sich, z. B. auf die Einhaltung von Mindestabmessungen, die Deutlichkeit von Leuchtdichtekontrasten, die Lautstärke von Durchsagen in Abhängigkeit von Störgeräuschen, etc.

Das betrifft auch die BARRIEREFREIE Nutzbarkeit von Telekommunikationseinrichtungen, d. h. stationäre oder mobile Endgeräte, insbesondere auch die BARRIEREFREIE Zugänglichkeit von Internetseiten.

 

8. Sicherheitsmaßnahmen

Für die BARRIEREFREIE Nutzbarkeit sind vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Absturzsicherungen, ergonomische Stufenhöhen sowie Kontrastmarkierungen auf Glasflächen wichtig, um Sturzgefahren und Stoßverletzungen behinderter Menschen zu vermeiden.

Behinderte Menschen sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, sich im Notfall „selbst zu helfen“ bzw. selbst schnell fremde Hilfe zu aktivieren. Ein insgesamt hoher Sicherheitsstandard sowie zahlreiche Einzelmaß-nahmen schaffen die Voraussetzung dafür, dass auch behinderte Menschen im Notfall die Möglichkeit zur Selbstrettung haben und sachgerechte Hilfeleistung bei Bränden, Unfällen und Pannen erhalten.

Die Vermittlung subjektiver Sicherheit in öffentlich zugänglichen Bereichen ist ein weiterer wichtiger Aspekt.

 

9. Nutzen für ALLE

Maßnahmen zur Herstellung der BARRIEREFREIHEIT sind für behinderte Menschen von gravierender Bedeutung; daneben sind sie für (im weiteren Sinn) mobilitätseingeschränkte Personen vorteilhaft, wie hochaltrige Menschen und kleine Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck. Jeder Mensch kann nach einer Erkrankung oder einem Unfall auf eine BARRIEREFREIE Umweltgestaltung angewiesen sein.

Zahleiche Maßnahmen, z. B. helle Beleuchtung, stufenlose Einstiege in Busse und Bahnen sowie leicht verständliche Informationen bieten darüber hinaus Nutzen für ALLE.

 

10. Zukünftige Entwicklung 

Weitere Fortschritte sind durch zielgerichtete Forschung und ständige Praxiserfahrungen zu erwarten.

Zur planvollen Herstellung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im Bestand dienen Programme, Pläne und Zielvereinbarungen. Angesichts des Nachholbedarfs kann die „flächendeckende“ Herstellung nur schrittweise realisiert werden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die quantitative Bedeutung der BARRIEREFREIHEIT noch weiter zu nehmen.


BARRIEREFREIHEIT in 10 Kernpunkten

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