
Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe
Medizinische Rehabilitation
Wiederherstellen – wiederbefähigen – wiederausgleichen
Die medizinische Rehabilitation setzt da an, wo Selbstbestimmung und Autonomie des Menschen verloren gegangen oder gefährdet sind.
Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeit ist eine Konstante des menschlichen Daseins. In diesem Sinne trägt sie zur Selbstverwirklichung und zur sozialen Integration bei. Aus einem solchen Stellenwert der Arbeit ergibt sich notwendig das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben als Menschenrecht.
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Die Rehabilitation ist ein ganzheitlicher Vorgang. Ihr Ziel ist umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, die nur mit der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft verwirklicht werden kann. Für ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ohne Barrieren und Diskriminierung. Gefordert ist die praktische Umsetzung von Chancengleichheit in allen Lebensbereichen.
Um das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ (WHO) zu gewährleisten, müssen Voraussetzungen sozialer Inklusion geschaffen werden. § 55 SGB IX nennt die Leistungen, die nötig sind, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
